In Bußgeldverfahren sind Richter nicht verpflichtet, Messverfahren zu überprüfen – beispielsweise bei Blitzern. Vor dem Verkehrsgerichtstag in Goslar fordert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins eine neue Definition des Begriffs des „standardisierten Messverfahrens“.
Denn: Es muss sichergestellt werden, dass die Geräte einwandfrei funktionieren, sagt Geschäftsführerin Bettina Bachmann.
O-Ton: Weil die jetzige Prüfung der Messgeräte, beispielsweise zur Geschwindigkeitsmessung, nicht mehr durch eine unabhängige Behörde erfolgt, und dies ist nicht akzeptabel. Wir fordern den Gesetzgeber auf, schnell ein standardisiertes Verfahren zu schaffen und somit auch Rechtssicherheit für den Betroffenen zu gewährleisten. – Länge 19 sec.
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