Wer nach einem Verkehrsunfall psychische Beschwerden hat, kann einen Schadensersatzanspruch haben. Allerdings müssen die Beschwerden nachweisbar sein. In dem Fall, den das Oberlandesgericht München entschied, konnte die Klägerin nach ihrem Unfall auch mit Hilfe von Gutachtern nicht nachweisen, dass ihre psychischen Belastungen auf den Crash zurückzuführen sind.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Wenn Sie Schäden haben, müssen Sie alle – auch die psychischen Schäden – konkret nachweisen, dass sie auf diesen Unfall zurückzuführen sind. Wenn der Nachweis aber nicht gelingt, dann können Sie auch keine Schäden geltend machen. – Länge 13 sec.
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