O-Ton: Rabatt auf Neuwagenpreis muss nicht ersetzt werden

Manche Autokäufer erhalten Rabatte, beispielsweise bei Behinderten ist das Fall. Was geschieht aber mit diesem Rabatt, wenn ihr Wagen nach einem unverschuldeten Unfall einen Totalschaden hat?

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschied: Dieser Rabatt wird beim Schadensersatz abgezogen. Der Unfallverursacher muss also nur den rabattierten Neuwagenpreis ersetzen.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Da hat das Oberlandesgericht Frankfurt gesagt, dass diese Rabatte nicht vom Schädiger mit zu ersetzen sind. Das gilt auch, wenn Sie einen Wagen über Ihren Arbeitgeber rabattiert beziehen können. Diese Rabatte sind nicht vom Schädiger zu ersetzen. – Länge 18 sec.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de

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