O-Ton: Radarmessung aus einem mobilen Anhänger

Geschwindigkeitsmessungen aus Kästen, Säulen oder aus Autos heraus sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg zulässig. Denn die Messung ist dann gültig, wenn es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Blitzer muss ja so aufgebaut sein, dass alles funktioniert. Dass er funktionsfähig ist. Und auch die Personen, die den Blitzer bedienen, die müssen zuverlässig sein. Wenn eine ordnungsgemäße Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wird, ist es egal, ob aus einem Auto heraus geblitzt wird, aus einem Anhänger heraus geblitzt wird, ob es festinstallierte Blitzer sind……Hauptsache ist eben, dass die Bedienungsanleitung konkret befolgt wird. – Länge 23 sec.

Fehler beim Aufstellen oder andere Ungenauigkeiten führen dagegen dazu, dass die Messergebnisse nicht verwendet werden dürfen. Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

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