O-Ton: Radfahrer missachtet Vorfahrt: Alleinschuld bei Unfall

 Verstößt ein Radfahrer gegen die Vorfahrtsregeln und verursacht so einen Unfall, haftet er in der Regel allein für den Unfall. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. In dem Fall hatte eine Radfahrerin eine Vorfahrtstraße überquert und war mit einem Auto kollidiert.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, schildert den Fall der Radfahrerin:

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O-Ton: Sie möchte dann Geld von der Autofahrerin. Aber ihre Klage wurde dann in letzter Instanz vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen, weil sie eine Vorfahrtsstraße überquert hatte. Und sie sich dort natürlich besonders vergewissern muss, dass kein Auto kommt und es nicht zu einem Zusammenstoß kommt. Den muss sie vermeiden. – Länge 20 sec.

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