O-Ton: Radfahrer wehren sich gegen Falschparker – rechtlich zulässig

Wenn Radfahrer Falschparker beim Ordnungsamt verpetzen, ist das rechtlich in Ordnung. Aktuell ist eine App in der Diskussion, bei der Radler mit ihrem Smartphone auf Radwegen abgestellte Autos fotografieren. Sie zeigen die Falschparker per App an und veröffentlichen Bilder im Internet.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Allerdings darf das Nummerschild auf dem Foto nicht kenntlich sein, sondern muss unkenntlich gemacht werden. Die Ordnungsämter haben dann die Möglichkeit, gegen dieses Falschparken vorzugehen. Sie müssen das im konkreten Fall nicht tun. Es gibt nicht eine Anzeige „hier muss ermittelt werden“. Das ist bei Ordnungswidrigkeiten so nicht gegeben. – Länge 22 sec.

Mehr dazu bei Anwaltauskunft.de.

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