O-Ton: Renovierung am Ende der Mietzeit

Müssen Mieter beim Auszug renovieren? Viele dementsprechende Klauseln in den Verträgen führen meist nicht weiter. Das Amtsgericht Köln entschied zugunsten eines Mieters. Er sollte bei Auszug renovieren, zugleich auch in regelmäßigen Abständen Schönheitsreparaturen vornehmen.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil in Köln:

O-Ton: Das ist eine unangemessene Benachteiligung, weil es könnte ja sein, dass bei den turnusmäßigen Renovierungsverpflichtungen der Mieter kurz vor Auszug schon mal renoviert hat. Warum soll er dann danach auch noch mal renovieren? Der andere Punkt ist – in dem Fall stand auch noch in einer Klausel drin: Es muss auf fachhandwerklichem Büro die Renovierungsarbeiten erledigt werden. Das heißt, letzlich eine Einschränkung desjenigen, der es selbst vornehmen möchte. Also: Jeder kann selbst renovieren und muss keinen Handwerker beauftragen. – Länge 30 sec.

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