O-Ton: Rowdy-Fahrer muss wegen Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr zahlen

Wer anderen den Mittelfinger zeigt, begeht eine Beleidigung und muss dafür geradestehen. Wer einen anderen auch noch dadurch belehren will, dass er ihn zur Vollbremsung zwingt, begeht zudem auch eine Nötigung. Das Amtsgericht München verhängte wegen Beleidigung und Nötigung eine Geldstrafe von 1000 Euro und einen Monat Fahrverbot.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Taxifahrer fuhr hinter einem Auto, dass nach seiner Ansicht zu langsam fuhr. Er überholte es mit hoher Geschwindigkeit, zeigte beim Vorbeifahren noch den Stinkefinger und scherte dann so knapp vor dem überholten Auto ein, dass der andere Wagen eine Vollbremsung hinlegen musste. – Länge 17 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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