O-Ton: Rücktritt vom Autokauf wegen fehlender Freisprecheinrichtung

Beim Gebrauchtwagenkauf muss das Auto alle zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Sonst kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Wenn beispielsweise eine Freisprecheinrichtung angegeben ist und dann fehlt, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurück treten, entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Richter meinten, der BMW sei mangelhaft, weil eben die Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle, die zugesichert worden war, nicht vorhanden war. Das heißt, er konnte das Auto zurück geben und hat das Geld, was er bezahlt hat, zurück bekommen. Allerdings musste er natürlich eine Nutzungsentschädigung zahlen, für die Zeit, in der er das Auto genutzt hat. – Länge 21 sec.

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