Wenn nach einem Unfall die Autobahnmeisterei den Schaden an Straße und Leitplanke beseitigt, dann muss der Schädiger auch die Personalkosten übernehmen. Allerdings gibt es beim Stundenlohn keine Zuschläge, entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Nach einem Verkehrsunfall, bei dem Öl ausgelaufen war, hat die Autobahnmeisterei die Schäden beseitigt – mit eigenem Personal und Material und stellte dann dem Schädiger die Kosten in Rechnung. Das ist zu Recht, also auch, wenn Sie mit eigenen Mitarbeitern den Schaden beseitigen, bekommen Sie den Schaden ersetzt. allerdings bekommen Sie nicht die außertariflichen Zuschläge erstattet. – Länge 26 sec.
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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