O-Ton: Schadensersatz für einen auf der Jagd versehentlich getöteten Jagdhund

Wer versehentlich auf der Jagd einen Jagdhund erschießt, kann schadensersatzpflichtig sein. Wenn der Jäger vor dem Schuss einen zuvor wahrgenommenen Jagdhund nicht mehr sieht, darf er nicht noch schießen in dem Glauben, es werde schon alles gut sein. Der Hund könnte sich in der Schussbahn befinden und von dem Wild verdeckt sein.

Genau so war es diesem Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu entscheiden hatte.

Über den Schadensersatz in dem Fall sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Da hat das Gericht gesagt: Also erstens nehmen wir mal die Kosten für einen vergleichbaren Welpen. Das wäre hier bei einem Terrier 500 Euro. Dann war das ja ein ausgebildeter Jagdhund. Da haben sie einen Sachverständigen gefragt, der hat gesagt: Um diesen Ausbildungsstand des Hundes, den er hatte, zu erreichen, brauchst Du etwa 79 Ausbildungsstunden. So eine Stunde kostet etwa zehn Euro, das wären 790 plus die 500 Euro – das ist Dein Schadensersatz. – Länge 26 sec.

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