O-Ton: Schadensersatz nach Unfall von 1996

 Auch nach langer Zeit müssen Haftpflichtversicherer für Schäden aufkommen. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach einer Klägerin Schadenersatz für gesundheitliche Folgeschäden nach einem Unfall aus dem Jahr 1996 zu. Die Frau war Beifahrerin in einem Wagen, der auf eisglatter Straße verunglückte – und hatte nach dem Unfall einen Vergleich unterzeichnet.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Spätschäden entdeckt werden, die zu dem Zeitpunkt, als sie diesen Vergleich mit der Versicherung geschlossen haben, noch gar nicht erkennbar und noch gar nicht aufgetreten waren, dann muss die Versicherung auch nach 17 Jahren, wie es hier war, noch bezahlen für diese Spätschäden. Die sind nicht durch diesen Abfindungsvergleich erledigt. – Länge 18 sec.

Weitere Informationen unter Verkehrsrecht.de.

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