O-Ton: Schadensersatz und Schmerzensgeld

 Schmerzensgeld soll immatrielle Schäden ausgleichen. Ein spektakulärer Fall wurde gerade entschieden. Der Freistaat Thüringen muss danach der Bahnrad-Olympiasiegerin Kristina Vogel 100.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, entschied das Landgericht Erfurt.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: In dem Fall war die Bahnradsportlerin auf einer Trainingsfahrt mit einem Zivilfahrzeug der Thüringer Polizei zusammengestoßen. Die Polizei hatte den Fahler gemacht, sie hatten ihr die Vorfahrt genommen. Sie verlor bei dem Sturz mehrere Zähne. Brustwirbel und Handwurzelknochen waren gebrochen. Zudem erlitt sie Schnittverletzungen im Gesicht. Also, alles eine üble und langwierige Angelegenheit. – Länge 20 sec.

Wie bemisst sich Schmerzensgeld generell? Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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