O-Ton: Schadensersatzverteilung bei Fahrspurwechsler

Wenn nach nach einem Unfall beide Seiten behaupten, der jeweils andere Fahrer hätte die Spur gewechselt, entscheidet das Gericht meist: Beide haften beide für jeweils die Hälfte des Unfallschadens. Voraussetzung ist, dass der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann.

Juristen nennen dies Anscheinsbeweis, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Zwei Autos fahren nebeneinander, beide wechseln gleichzeitig die Spur, es kommt zu einer Kollision. Wenn in einer solche Situation nicht nachgewiesen werden kann, wer den Unfall verschuldet hat, müssen beide die Hälfte des Schadens bezahlen. Dann spricht der Anschein dafür, dass beide gleichermaßen den Unfall verschuldet haben und schuld sind, dass es zu dem Unfall kam. – Länge 22 sec

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