Bei der iranischen Khol-Scheidung stellt zunächst ein Gericht fest, dass es keine Aussicht auf Versöhnung gibt, anschließend beurkundet ein Notar die Scheidung. Das Oberlandesgericht Braunschweig musste entscheiden, ob so ein Verfahren auch in Deutschland anerkannt werden kann.
Und kam zu dem Schluss: Es kann.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal Anwaltauskunft.de:
O-Ton: Wir kennen diese Privat-Scheidungen im deutschen Recht nicht, aber das Gericht hat gesagt: Wenn aber hier ein Gericht, am Ende auch ein iranisches Gericht feststellt, dass alle Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und die Feststellung der Zerrüttung der Ehe oder des Scheiterns der Ehe. Dann gilt das auch bei uns unmittelbar. – Länge 20 sec.
Mehr unter anwaltauskunft.de