Wen die Müdigkeit einholt und wer sich das Geld für ein Hotel sparen will, schläft im Auto. Das ist nicht verboten. „Nach der Straßenverkehrsordnung ist es unproblematisch, wenn im eigenen Auto übernachtet wird“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Eine Nacht ist überhaupt kein Problem. Kann ja sein, dass man übermüdet ist und deshalb mal schlafen muss. Dauerhaft wohnen wird etwas schwierig – keinen Müll ansammeln, wo geht man auf Toilette – dann ist es vielleicht schon eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Das heißt, wir haben hier auch das Verwaltungsrecht was da mit reinspielt. Mal ist erlaubt, dauerhaft dürfte schwierig werden. – Länge 20 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de