Kommt es zu wetterbedingten Unterbrechungen am Bau, gibt es oft Streit um die Kosten zwischen den Beteiligten. Dabei helfen nur klare vertragliche Absprachen. Geklärt werden muss dabei unter anderem, wie viele witterungsbedingte Ausfalltage einkalkuliert sind und wer das Risiko darüber hinausgehender Ausfalltage trägt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Richtig ist, vor den Bauarbeiten vertraglich zu vereinbaren, wie und welchem Aufwand die Baustelle in der Schlechtwetterperiode gesichert werden soll. Das betrifft übrigens auch diejenigen, die ihr Dachgeschoss gerne ausbauen und dann kein Dach haben. Da sollte man auch tunlichst dafür sorgen, dass man mit der Baufirma vereinbart hat, dass die noch bewohnten Etagen darunter geschützt werden. – Länge 21 sec.
Sondern die Beweise mit Fotos sichern und die Polizei rufen, so der Tipp. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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