O-Ton: Schmerzensgeld nach unerlaubter Umbettung von Urnen

 Die Urnen der verstorbenen Eltern dürfen nicht einfach nach Gutdünken umgebettet werden. So entschied das Landgericht Ulm. In dem Fall waren vier Schwestern so zerstritten, dass sie sich auch nach dem Tod der Eltern nicht einigen konnten. Eine der Schwestern wollte die alleinige Grabnutzungsberechtigte sein – und ließ dann die Urnen auf einen anderen Friedhof umbetten. Allerdings ohne Wissen von zwei anderen Schwestern, die nun vor Gericht zogen.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Totenfürsorgerecht, das für das Urteil entscheidend war.

O-Ton: Dieses Totenfürsorgerecht besagt: Man darf die Totenruhe nicht stören. Selbst wenn alle vier Schwestern sich einig gewesen wären, dass die Eltern umgebettet werden, hat das Gericht gesagt: Selbst dann sehen wir keinen Grund dafür, dass die Urnen umgebettet werden. Das hat nämlich mit Euch nichts zu tun, die Totenruhe ist das Entscheidende und die bleiben da, wo sie sind. Also: Der Wille der Verstorbenen wiege mehr als der Wille der Kinder. – Länge 30 sec.

Und die Schwester, die die Umbettung allein in die Wege geleitet hatte, muss den anderen Schwestern jeweils 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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