O-Ton: Schmutziger Strand im Urlaub heißt nicht automatisch Geld zurück

 Bei einem Reisemangel darf man in der Regel den Preis für den Urlaub mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter auch den Mangel beheben kann. Das Amtsgericht München wies mit dieser Begründung die Klage einer Familie ab. Die war im Türkei-Urlaub an Fieber und Durchfall erkrankt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Krankheit kam, weil eine Kanalisation am Badestrand war. Deshalb sind die erkrankt, da hat der Reiseveranstalter gesagt: Da kann ich nichts für. Und das Gericht meinte, da kann der Veranstalter tatsächlich nichts dafür, wenn die offene Kanalisation an den Strand führt und der Badestrand verunreinigt ist. Wenn zu dem Hotel kein Privatbadestrand ist, sondern ein öffentlicher Badestrand, dann ist der Reiseveranstalter nicht dafür verantwortlich, welches Abwassersystem die Gemeinde dort hat. – Länge 25 sec.

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