O-Ton: Schüler bei Projektarbeiten auch außerhalb der Schule versichert

Schüler sind auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie außerhalb der Schule auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit sind, entschied das Landessozialgerichts Baden-Württemberg.

In dem Fall war ein Schüler bei einem Videodreh für den Musikunterricht so unglücklich gestürzt, dass er seither an den Rollstuhl gefesselt ist.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Schüler genießen auch dann den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung außerhalb der Schule, nicht nur auf dem Weg von und zur Schule. Sondern auch, wenn beispielsweise eine Projektarbeit außerhalb der Schule stattfand, weil man in der Innenstadt Videos für den Musik- oder Kunstunterricht aufnehmen musste – auch dann ist man gesetzlich versichert. – Länge 22 sec.

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