O-Ton: Schulgeld für Trennungskinder zahlt das Jobcenter

Bei Langzeitarbeitslosen zahlt das Jobcenter das Schulgeld für die Kinder, in dessen Bezirk die Schüler üblicherweise leben. Nur weil die Kinder am Stichtag für das Schulhalbjahr bei einem anderen Elternteil in einem anderen Bezirk sind, kann das eine Jobcenter nicht auf das andere verweisen.

So entschied das Sozialgericht Dortmund.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Zuständig ist hier das Jobcenter am Wohnort der Kinder, also dort, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sie vielleicht zu einem bestimmten Stichtag beim anderen Elternteil sind. Es gilt: Das Jobcenter ist zuständig und muss das Schulgeld bezahlen an dem Ort, an dem sie üblicherweise leben. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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