Wer Fahrschülerinnen sexuell belästigt, verliert seine Fahrlehrerlaubnis. Wer die Situation beim Fahrunterricht ausnutzt, ist ungeeignet, Fahrschülerinnen zu unterrichten. Daran ändert auch die Einstellung der Strafverfahren nichts, entschied das Verwaltungsgericht Göttingen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass einem sexuell übergriffigem Fahrlehrer die Fahrlehrererlaubnis entzogen werden kann, weil er nicht zuverlässig ist. Der Fahrlehrer muss seinen Beruf wechseln. – Länge 15 sec.
Mehr zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.