O-Ton: Shisha Bar ist keine Gaststätte

Auch wenn Shisha Bars immer beliebter geworden sind – sie können nicht überall eröffnet werden. Wenn Beeinträchtigungen wie verstärkte An- und Abfahren oder Musik sich häufen, ist das anders, als bei normalen Gaststätten, entschied das Landgericht Dortmund.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Durch das Nichtrauchergesetz ist es ja so, dass das Rauchen in einer Gaststätte heute eine untergeordnete Rolle spielt. Man kann in Gaststätten ja nicht rauchen, bei Shisha Bars ist aber gerade das der Sinn und Zweck dieser Einrichtung, dass man dort rauchen kann. Man kann sie nicht miteinander vergleichen und deshalb kann in der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft noch so lange Gaststätte da drin stehen. Das meinte aber eben nicht Shisha Bar und deshalb konnten die anderen Eigentümer dem Eigentümer der Räumlichkeiten der „Gaststätte“ tatsächlich den Betrieb untersagen. – Länge 29 sec.

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