Üblicherweise gilt beim Überholen von Fahrrädern ein Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 m. Und wenn zwei Radfahrer kollidieren? Dann werden Schmerzensgeld und Schadenersatz fällig, in dem allein 3.500 Euro Schmerzensgeld, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 27. September 2021.
Auch bei weniger Abstand kann der Überholende vom anderen Radfahrer eine Entschädigung verlangen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Normalerweise gilt ja beim Überholen – auch eines Rades – 1,5 bis 2 m Sicherheitsabstand. Die Frage war: Gilt dies auch, wenn Fahrräder sich überholen? Und da hat das Gericht gesagt – es kommt darauf an. Auf dem normalen Fahrradweg würde es dazu führen, dass man als Radfahrer gar nicht mehr überholen könnte. Also, der Sicherheitsabstand kann unterschritten werden, wenn Fahrräder Fahrräder überholen. – Länge 22 sec.
Den ganzen Fall gibt es unter verkehrsrecht.de