O-Ton: Silvester darf man nicht überall böllern

Silvester ist die lauteste Nacht des Jahres. Hier wird nicht nur Feuerwerk abgebrannt, sondern auch rauschend gefeiert. Die Nachbarn können sich theoretisch dennoch auf die Nachtruhe berufen. Sie gilt auch an Silvester ab 22 Uhr. Wer sich am 31. Dezember bei der Polizei oder beim Vermieter wegen Ruhestörung beschwert, dürfte aber kaum Gehör finden. Zumindest dann, wenn die Feierei nicht bis in die Morgenstunden geht.

Dafür gibt es Einschränkungen bei der Knallerei, die auch durchgesetzt werden. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: In manchen Innenstädten – Hannover, Düsseldorf, Bremen, Göttingen usw. oder in Berlin auf der Straße des 17. Juni darf kein Feuerwerk gezündet werden. Aber: Allgemein darf man es auch nicht in der Nähe von Altenheimen, Krankenhäusern, Kirchen, Fachwerk- und Reetdachhäusern machen. Wissen zwar viele nicht, ist aber so. – Länge 20 sec.

Die Sprengstoffverordnung schreibt vor, wer außerhalb vom 31.12., 0 Uhr bis 1.1., 24 Uhr zündet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Mehr unter anwaltauskunft.de.

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