O-Ton: Solaranlage darf auf denkmalgeschütztes Haus

 Auch auf ein denkmalgeschütztes Haus darf unter bestimmten Umständen eine Solaranlage montiert werden. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Fall, in dem es um eine Anlage für Brauchwasser ging.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft über das Urteil:

O-Ton: Man muss nämlich immer eine Abwägung vornehmen. Der Aspekt der Stärkung erneuerbarer Energien – gerade in der aktuellen Diskussion – sei bei der erforderlichen Interessensabwägung zu berücksichtigen. Bei dieser Abwägung komme es auf die Bedeutung und den Wert des denkmalgeschützten Gebäudes an und auf die konkrete Ausgestaltung des Gebäudes. Die Solaranlage sollte ja auf das Dach, aber auf die Gartenseite des Daches. Sie sei somit nicht unmittelbar einzusehen, deshalb muss hier der Vorrang den erneuerbaren Energien gegeben werden. – Länge 28 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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O-Ton
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