O-Ton: Sonderleistungen zur soziale Teilhabe

Bedürftige haben unter Umständen Anspruch auf Unterstützung. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim hervor. In dem Fall hatte Lungenkranker, der auf eine ständige Sauerstoffversorgung angewiesen ist, einen Zuschuss für den Kauf eines Gebrauchtwagens zugesprochen bekommen.

Begründung: Er müsse am sozialen Leben teilhaben können und beispielsweise Verwandte besuchen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, dass auch Hartz4-Bezieher Anspruch auf soziale Teilhabe haben. Und damit auch einen Zuschuss auf Erstattung der Fahrtkosten. Entweder weil man mit den Öffentlichen oder der Bahn unterwegs war. Oder aber vielleicht einen Zuschuss zum Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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