O-Ton: Sonderrechte für Elektroautos

 Nach dem Willen des Gesetzgebers wird es Sonderrechte für Elektroautos geben. Das Elektromobilitätsgesetz wird das regeln und Anfang Februar 2015 in Kraft treten. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Elektrofahrzeuge sollen besondere Parkplätze an Ladestationen bekommen, was ja auch Sinn macht, da sie dort aufgeladen werden und dementsprechend länger stehen. Parkgebühren können für Elektrofahrzeuge reduziert oder sogar ganz erlassen werden. Und Elektrofahrzeuge können von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen werden, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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