Sparbücher der Kinder sind für Eltern tabu. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, hatten Oma und Opa für ihren Enkel 1.000 Euro auf ein Sparbuch eingezahlt.
Auch der Vater des Kindes zahlte weitere 1.350 Euro ein – nach der Trennung der Eltern gab es die Mutter des Kindes für diverse Einkäufe aus.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Es kommt gar nicht auf den Namen an, der im Sparbuch steht. Es kommt darauf an, wofür haben das die Großeltern und der Vater gegeben. Was wollten die damit bezwecken? Nämlich, dass das Geld dem Kind zur Verfügung steht und nicht der Mutter. Deshalb war es rechtswidrig, dass sie sich das Geld angeeignet hat und muss ihrem Kind das erstatten. – Länge 27 sec.
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