Wer seinen Sperrmüll vor dem vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereit stellt, trägt die Verantwortung. Und – er muss, falls durch den Müll etwas beschädigt wird – unter Umständen Schadensersatz zahlen. Das entschied das Amtsgericht Neustadt am Rübenberg.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wer seinen Müll wegbringt oder auf die Straße stellt in der Hoffnung, dass er bald abgeholt wird, der kann sich da nicht aus dem Staub machen und denken, damit habe ich nichts zu tun. Man ist für den Müll verantwortlich, wenn etwas umfällt. Man ist dafür verantwortlich, wenn andere sich im Sperrmüll bedienen und so vielleicht ein Auto beschädigen. Es gilt einfach: Man ist solange für seinen Müll verantwortlich, bis er wirklich im Müllfahrzeug ist. – Länge 25 sec.
Weitere Informationen: www.anwaltauskunft.de
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