O-Ton: Starker Raucher bekommt keine Anerkennung der Berufskrankheit

 Ein an Lungenkrebs erkrankter Raucher hat keinen Anspruch auf Anerkennung als Berufskrankheit durch die Berufsgenossenschaft. So entschied das Hessische Landessozialgericht im Falle eines Schweißers. Der Mann war vielen Schadstoffen ausgesetzt – und rauchte rund ein Päckchen pro Tag.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter.

O-Ton: Diese Schadstoffe wie Chrom und Nickel können tatsächlich auch die Berufskrankheit herleiten. Aber hier hat der Mann so viel geraucht – über 30 Jahre hinweg. Daraus ergibt sich sowieso schon durch das Rauchen ein zehnfach höheres Lungenkrebsrisiko, so dass wir gar nicht darauf schließen können, dass durch die Schweißarbeiten der Lungenkrebs entstanden ist. Und deshalb muss hier die Berufsgenossenschaft nicht eintreten. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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