Nach einer Scheidung kann der Zugewinnausgleich in Ausnahmefällen entfallen. In einem Fall, den das Oberlandesgerichts Zweibrücken entschied, passierte genau das. Der Mann hatte die Tochter seiner Lebensgefährtin vergewaltigt.
Ein Drittel aber muss die Ex-Ehefrau trotzdem zahlen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Gericht hat den Anspruch nicht komplett gekürzt, weil damals in der Familie klar war, dass das Vermögen und die Rente zum Aufbau des Unternehmens der Frau erfolgen sollte. Und deshalb konnte nicht vollends gekürzt werden. Der Grundsatz lautet: Man kann familienrechtliche Ansprüche generell verlieren, wenn gravierende Dinge vorgefallen sind. Das kann häusliche Gewalt sein oder wie in diesem Fall sexueller Missbrauch der Kinder. – Länge 26 sec.
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