O-Ton + Kollegengespräch: Streit um Bierflasche bei Halloween-Party ist kein Fall für gesetzliche Unfallversicherung

Für eine Halloween-Party in einer Universität besteht kein Versicherungsschutz in der studentischen Unfallversicherung. Das gilt dann, wenn es sich um eine reine Studentenparty handelt und nicht um eine Veranstaltung der Universität. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Mainz.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es kommt auf die Art und Weise der Party an. Wenn also Studenten Halloween-Party machen oder etwas anderes, um ihren Semesterball zu finanzieren, dann ist das meist eine Privatveranstaltung. Keine Veranstaltung der Uni – auch wenn sie in Uni-Räumen stattfindet. Hat das mehr privaten Charakter oder ist es eher einen offizielle Veranstaltung. Danach entscheidet sich das meistens. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Streit um Bierflasche bei Halloween-Party ist kein Fall für gesetzliche Unfallversicherung

Für eine Halloween-Party in einer Universität besteht kein Versicherungsschutz in der studentischen Unfallversicherung. Das gilt dann, wenn es sich um eine reine Studentenparty handelt und nicht um eine Veranstaltung der Universität. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Sozialgerichts Mainz.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen.

1. Wann ist die Unfallversicherung zuständig?
2. Aber beispielsweise bei Betriebsratsfeiern gibt es auch Urteile, wonach das anders auch möglich ist?
3. Wie wurde entschieden?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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