Unterhalt muss gezahlt werden, ein Erlass kommt nicht infrage. Allerdings ist es möglich, dass bei größeren Beträgen Ratenzahlung denkbar ist.
So entschied das Oberlandesgericht Koblenz. In dem Fall war ein Mann mit rund 1.300 Euro Einkommen nach einem Vaterschaftstest unterhaltspflichtig geworden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Man hat keine Chance auf Erlass des Kindesunterhalts. Höchstens, dass man völlig überrascht ist, dass man auf einmal Kind hat. Nach 25 Jahren kommt jemand um die Ecke und sagt: Ich bin Dein Kind und brauche noch Unterhalt von Dir für die 20 Jahre in meiner Ausbildung. Ansonsten muss man den Kindesunterhalt zahlen. Und ist man wirtschaftlich nicht dazu in der Lage, ihn auf einmal zu bezahlen, dann kann man natürlich stunden. D.h. in Raten abbezahlen. – Länge 26 sec.
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