O-Ton: Sturz im Linienbus

Grundsätzlich müssen Fahrgäste in einem Linienbus selbst für ihre Sicherheit sorgen und sich festen Halt verschaffen. Wenn sie jedoch trotz Festhaltens stürzen oder gar von den Sitzen rutschen und dies nachweisen können, dann haben sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied so.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Normalerweise kommt es zu Stürzen im Linienbus, wenn die Leute stehen und sich nicht richtig festhalten oder aufgrund des Bremsvorgangs festhalten können, weil einfach Kräfte, die auf sie wirken, zu groß sind. Wenn sie im Sitzen durch den Bus geschleudert werden und zwar sich auch noch festgehalten haben beim Sitzen, dann spricht viel dafür, dass der Fahrer zu abrupt gebremst hat und ein Verschulden des Fahrers vorliegt. – Länge 20 sec.

Mehr zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de

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