O-Ton: Telefonieren im Auto nur mit ausgeschaltetem Motor


Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist nur dann erlaubt, wenn der Pkw steht und der Motor ausgeschaltet ist. Diese Erfahrung musste auch eine Autofahrerin machen, die von zwei Polizisten mit Handy am Ohr erwischt worden war.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins sagte nach dem Urteil des Amtsgerichts München, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und Fahren gehören nicht zusammen.

O-Ton: Das passt nicht zusammen, obwohl man leider immer noch viel Verkehrsteilnehmer sieht, die telefonieren, während sie fahren. Die mit einer Hand lenken, bei rasanten Kurven und dann eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Nach der Bußgeldreform werden Sie jetzt bestraft mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg, wenn Sie erwischt werden. – Länge 18 sec.

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