O-Ton: Tennislehrer haftet bei Sturz des Schülers über einen Ball

 Ein Tennislehrer muss aufpassen, dass sein Schüler beim Ballwechsel nicht über herumliegende Tennisbälle stürzt und sich verletzt. Er hat durch seine Erfahrung und Ausbildung eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Anfänger. Tut er dies nicht, muss er unter Umständen Schmerzensgeld zahlen, entschied das Oberlandesgericht Bremen.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft zu den Einzelheiten des Urteils:

O-Ton: Ein Mann nahm Tennisunterricht und in der fünften Unterrichtsstunde haben die schon mehr gespielt als nur Grundlinienbälle. Es langen aber noch andere Bälle auf dem Platz. Er trat auf einen, stürzte und hat sich am Knie verletzt. Schwer – es ist eine Sehne gerissen und er hat heute noch Schmerzen beim Treppensteigen und beim Radfahren. Und verlangte ein Schmerzensgeld von 4.500 Euro. – Länge 22 sec.

Zu Recht – entschied das Gericht mit Blick auf die Erfahrung des Tennislehrers. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.anwaltauskunft.de.

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