O-Ton: Tierhalter haftet für Sturz über seinen schlafenden Hund

 Wenn ein Kunde im Geschäft über einen schlafenden Hund stolpert, muss der Tierhalter Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.:

O-Ton: Da hat die Kundin beim Verlassen und beim Umdrehen den Hund gar nicht gesehen. Sie stürzte und verletzte sich, sie hatte eine schwere Knieverletzung davon getragen und wollte nun Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Verkäuferin weigerte sich aber zu zahlen, weil sie sagte: Ich bin nicht verantwortlich. Das Landgericht hat noch gesagt: Du bist nicht verantwortlich. Aber das Oberlandesgericht Hamm hat gesagt: Du bist dafür verantwortlich. Hier liegt ein typischer Fall der Tierhalterhaftung vor. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Tierhalter haftet für Sturz über seinen schlafenden Hund

Man möchte sich gar nicht vorstellen, wie dieser Fall ablief: Eine Kundin im Geschäft stolperte über einen schlafenden Hund. Sie verletzte sich – und nun stand die Frage im Raum: Wer zahlt ihr Schadensersatz und Schmerzensgeld? So viel ist klar: Der Hund muss nicht zahlen. Aber wer dann? Hören Sie mal:

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Klein Bello hielt sein Schäferstündchen – allerdings nicht in seiner Hütte, sondern mitten im Eingang zu einem Laden, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Der Hund gehörte der Verkäuferin und es war ihr auch erlaubt seitens des Geschäftsinhabers, den Hund mitzubringen. Das hat sie auch regelmäßig getan. – Länge 10 sec.

An dem Tag, an dem sich der folgenschwere Unfall dann ereignete, hatte sich der Hund im Eingang niedergelassen – rund eineinhalb Meter von der Kasse entfernt. Die Kundin bezahlte, drehte sich um und wollte den Laden verlassen.

O-Ton: SFX

O-Ton: Da hat die Kundin beim Verlassen und beim Umdrehen den Hund gar nicht gesehen. Sie stürzte und verletzte sich, sie hatte eine schwere Knieverletzung davon getragen und wollte nun Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Verkäuferin weigerte sich aber zu zahlen, weil sie sagte: Ich bin nicht verantwortlich. – Länge 16 sec.

Dann begann der Weg durch die Instanzen. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Landgericht hat noch gesagt: Du bist nicht verantwortlich. Aber das Oberlandesgericht Hamm hat gesagt: Du bist dafür verantwortlich. Hier liegt ein typischer Fall der Tierhalterhaftung vor. – Länge 10 sec.

Der Sturz der Frau sei auf die Unberechenbarkeit und Selbstständigkeit des Verhaltens des Hundes zurückzuführen. Das sei eine Gefahr, die für Tiere typisch sei. Die Verkäuferin, die Hundehalterin also, habe auch fahrlässig gehandelt: Sie habe die Kundin weder gewarnt noch das Tier aus dem Eingangsbereich weggeschafft. Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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