O-Ton: Trainingsfahrt von Radfahrern – keine Haftung bei Unfall

Bei Wettbewerben und sportlich angelegten Trainingsfahrten muss bei Unfällen niemand haften. Aber wenn es danach zu einem Sturz mit Verletzungen kommt, dann muss der Verursacher Schadensersatz zahlen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Grundsätzlich, wenn Sie eine Trainingsfahrt im Pulk machen, so lange sie trainieren, ist die Haftung zwischen den Radfahrern ausgeschlossen. Grund dafür ist der, dass es völlig zufällig ist, wer dann einen Schaden verursacht. Ob die ganze Gruppe ins Straucheln kommt und fällt. Wenn man gemeinsam trainiert, dann weiß man, es gibt ein erhöhtes Risiko für einen Unfall. Deshalb gibt es keine Ansprüche der Radfahrer untereinander, wenn sie an einer Trainingsfahrt teilnehmen. – Länge 28 sec.

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