O-Ton: Übernahme von Bußgeldern – kein Arbeitslohn des Paketzustellers

Wenn Paketzusteller ihren Wagen im Halteverbot abstellen und der Arbeitgeber das Knöllchen dafür übernimmt, so ist das kein Arbeitslohn. Für Zusteller sind daher diese Bußgelder nicht lohnsteuerpflichtig, urteilte das Finanzgericht Düsseldorf.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Fahrzeuge, die die Paketzusteller in diesem Fall genutzt haben, die waren auf die Firma angemeldet. Also war sie die Halterin und grundsätzlich muss die Halterin für die Bußgelder gerade stehen. Sie konnten aber auch keinen Regress nehmen bei den Fahrern, weil es nämlich eine Dienstanweisung gab, dass diese im Zweifel im Halteverbot parken sollen, damit sie ihre Pakete schneller zustellen können. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de

Download O-Ton

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