O-Ton: Umgang mit den Enkeln muss Kindeswohl dienen

Wenn Großeltern ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln durchsetzen möchten, müssen sie nachweisen könne, dass dies dem Kindeswohl dient. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. In dem Fall lebte die Mutter mit ihren beiden Töchtern und den Eltern auf ihrem Gestüt.

Die Großeltern kümmerten sich regelmäßig um die beiden Mädchen, bis es zu einem großen Streit zwischen ihnen und ihrer Tochter kam. Die Eltern zogen aus und die Großeltern wollten vor Gericht den Umgang mit ihren Enkeln erreichen.

Tatjana Meyer von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Großeltern dürfen jetzt nur noch per Brief und per Paket sich mit ihren Enkeln auseinander setzen. Also Klassiker: Ostern, Weihnachten, Geburtstage. Und ansonsten ist erst einmal ein direkter Umgang ausgeschlossen. Das Gericht hat gesagt, es ist nicht erkennbar, dass es für die Kinder förderlich ist, wenn die mit ihren Großeltern Kontakt haben. Zumal es es diesen Konflikt gibt wegen der starken Zerrüttung zwischen Mutter und Tochter. Und die Kinder selbst haben sich auch relativ ablehnend geäußert. – Länge 30 sec.

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