O-Ton: Unbefugt E-Mail gelesen und weitergeleitet – fristlose Kündigung

Datenschutz spielt auch am Arbeitsplatz eine große Rolle, nicht nur in Bezug auf die Daten des Arbeitgebers. Auch die persönlichen Daten der dort Tätigen genießen Schutz. Wer im Rahmen seiner Aufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto des Arbeitgebers hat, riskiert in solchen Fällen seinen Job, entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Die unbefugte Kenntnisnahme und Weitergabe der Mail und der Datei – das ist erst einmal eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person. Und natürlich ein schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsrechtliche Rücksichtnahmepflichten. Ich darf nicht einfach, was ich zufällig im Job entdecke, mir runterladen und das behalten. Da half der Frau auch nicht, dass sie 23 Jahre schon dort beschäftigt war. Da wurde gesagt, auch der einmalige Verstoß ist so ein krasser Bruch des Vertrauensverhältnisses. Also ist dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten, die Frau weiterhin zu beschäftigen. – Länge 31 sec.

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