Ausfahrten sind manchmal täuschend ähnlich zu Kreuzungen ausgebaut. Gut: Man kann sich schnell auf der Hauptstraße einordnen. Allerdings kann es aus juristischer Sicht unterschiedliche Bewertungen geben, spätestens bei einem Unfall.
Das kann von den Beteiligten eine gesteigerte Sorgfalt erfordern und bei der Haftung zu berücksichtigen sein, entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall, bei dem es an einer Ausfahrt von einer Turnhalle gekracht hatte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Das war also keine echte Grundstücksausfahrt, sondern das war geteert wie eine Straße. Aber hier gilt eben nicht rechts vor links, auch wenn jemand von links kommt und ich komme aus der Turnhalle, dann muss ich den passieren lassen. Bei einem Unfall hafte ich fast ganz. – Länge 19 sec.
Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de
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