O-Ton: Unfall auf dem Standstreifen

 Bei Unfällen auf dem Standstreifen einer Autobahn haftet üblicherweise der Fahrer des liegengebliebenen Fahrzeugs. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Nürnberg zu entscheiden hatte, war aber ein LKW fast einen Meter auf den Standstreifen gefahren – dann muss er auch haften, so die Richter.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass es ein grober Fahrverstoß des LKW war und der war so schwerwiegend, dass das mögliche Verschulden desjenigen, der sein Auto ungesichert auf dem Standstreifen parkt, dahinter zurücktreten ist. So dass der LKW-Fahrer in vollem Umfang für den Schaden verantwortlich war. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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