O-Ton: Unfall im Kreisverkehr – nicht immer haftet der Einfahrende

Bei einem Kreisverkehr mit mehreren Spuren haftet beim Unfall nicht immer der Einfahrende. Wenn ein Auto auf der linken inneren Spur ohne Blinker fährt, kann man in den Kreisverkehr auf die rechte Spur einfahren – das ist keine Verletzung der Vorfahrt. Diesen Fall hatte das Amtsgericht Bonn zu entscheiden.

Denn es krachte, weil derjenige im Kreisverkehr plötzlich nach rechts zog.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Einfahrende haftet normalerweise, aber in dem Fall nicht. Weil er sehr sorgfältig eingefahren ist. Es war nicht zu erkennen, dass der Fahrer auf der linken Spur auf einmal nach rechts wechselt. Er hat nicht geblinkt und deswegen hat die volle Schuld denjenigen getroffen, der die Spur gewechselt hat. – Länge 17 sec.

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