O-Ton: Unfall in Afghanistan: Soldat muss Schaden ersetzen

 Ein Berufssoldat, der während seines Einsatzes in Afghanistan mit einem Stapler unzureichend gesicherte Ladung transportiert und durch deren Herabfallen einen Unfall verursacht, muss den entstandenen Schaden ersetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Fall:

O-Ton: Der Container war ein bisschen beschädigt, die wiederum mit 20 Kilo schweren Eisenplatten verankert war. Trotzdem kam es zu einer Windböe und die Plane flog weg. Ein paar Paletten fielen herunter und beschädigten ein Bundeswehrfahrzeug und den Stapler selbst. Und jetzt wollte die Bundesrepublik Deutschland den Sachschaden von rund 1.400 Euro von dem Soldaten ersetzt bekommen haben. – Länge 20 sec.

Und er musste zahlen – denn ein Soldat, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden dienstlichen Pflichten verletzt, habe nach dem Soldatengesetzt dem Dienstherrn den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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