Bei Unfällen mit Kindern tragen Autofahrer häufig die alleinige Schuld. Wenn ein achtjähriger Junge an einem Zebrastreifen mit einem Auto kollidiert, liegt in der Regel auch kein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht der Eltern vor. Die Autofahrerin hätte hier den Unfall vermeiden müssen und blieb somit auch auf ihren Kosten sitzen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über die Begründung der Richter:
O-Ton: Sie hat nämlich eins nicht beachtet: Kinder genießen absoluten Schutz. Und wenn der achtjährige Bengel mit seinem Rad dann auf die Straße fährt, um in einem schönen Bogen auf den Zebrastreifen zu fahren und es kommt zum Unfall, bleibt sie auf ihrem Schaden sitzen. Sie muss nämlich langsam fahren und bremsbereit sein, wenn sie ein Kind sieht. – Länge 20 sec.
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