O-Ton: Unfall wegen eines Eichhörnchens

 Wenn ein Autofahrer wegen eines Eichhörnchens stark bremst und dadurch das Fahrzeug dahinter auffährt, ist der Tierfreund mit schuld – und muss nach Ansicht des Amtsgerichts München ein Viertel des Schadens übernehmen. Sonst ist es in der Regel so, dass der Hintermann komplett zahlen muss.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass der Auffahrende nur 75 Prozent des Schadens bezahlen musste und 25 Prozent die Fahrerin, die für das Eichhörnchen gebremst hatte. Denn es ist Rechtssprechung, dass bei Kleintieren ein Bremsen nicht unbedingt erforderlich ist. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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