O-Ton: Unfallflucht und Regress

 Wer Unfallflucht begeht, kann von seiner Versicherung zur Kasse gebeten werden. Wurde bei dem Unfall jemand verletzt, kann die Versicherung vom Unfallflüchtigen bis zu 5.000 Euro verlangen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins

O-Ton: 5.000 Euro sind die Obergrenze, normal sind 2.500 Euro, die die Haftpflichtversicherung regressieren kann. Aber bei schwerwiegenden und vorsätzlichen Verstößen können auch 5.000 Euro von Ihnen gefordert werden. – Länge 12 sec.

Mehr dazu unter Verkehrsrecht.de.

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