Wer anderen bei einem Unfall hilft und dadurch selbst verletzt wird oder einen Schaden erleidet, hat einen Ersatzanspruch gegen die Unfallverursacher. Dies gilt auch dann, wenn er falsch reagiert und die Sachlage objektiv falsch eingeschätzt hat, entschied der Bundesgerichtshof.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Ein Fahrzeug kollidierte mit der Leitplanke und blieb auf dem Seitenstreifen liegen. Ein Autofahrer hinter dem Unfallfahrzeug hielt an, der Fahrer stieg aus, ging zu dem Unfallwagen, sprach mit dem Fahrer, holte aus dem Unfallwagen das Warndreieck und wollte es aufstellen. In dem Moment kam ein anderes Fahrzeug ins Schleudern und verletzte den Unfallhelfer auf dem Seitenstreifen erheblich. – Länge 30 sec.
Informationen, einen Unfalldatenbogen und eine Anwaltssuche findet man bei einem Unfall unter www.schadenfix.de.
O-Ton
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